Unsere Preise


Hunde

Unterbringung Standard:   28- €/ Tag
Unterbringung Komfort:   38,- €/ Tag

Tagesgäste (pauschal):     35,- €/ Tag
        
Für läufige Hündinnen berechnen wir
einen Zuschlag von 10,- €/ Tag.

Zusatzleistungen

Haben Sie spezielle Wünsche?

Sprechen Sie uns gerne an.


Bitte beachten Sie unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Hinweise

  • Der Ankunftstag gilt immer als Pensionstag
  • Jeder weitere Tag wird ab 10 Uhr berechnet
  • Alle Preise inkl. Vollpension und gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Die Unterbringungskosten sind in voller Höhe bei der Ankunft zu entrichten
  • Ankunft sowie Abholung nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten
  • Nur Barzahlung möglich

 

 


Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension-Dahlhaus:

    1. )
      Für Ihr Tier ist erst dann ein Aufenthaltsplatz reserviert, wenn Sie Ihre Adresse hinterlassen und den Aufenthaltsplatz Ihres Tieres mit drei Tagessätzen angezahlt haben.
    2. )
      Bei Rückzug der Anmeldung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
    1. )
      Die Vertragszeit zählt vom Tage der Ankunft des Tieres bis einschließlich des im Voraus vereinbarten Abholtages. Für diese Vertragszeit ist auch die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
    2. )
      Das in Pension gegebene Tier kann vom Vertragspartner auch vor Ablauf der vereinbarten Frist abgeholt werden, jedoch ist für die voll vereinbarte Pflegezeit zu zahlen.
    3. )
      Eine Verlängerung des Au fenthaltes ist nur nach vorheriger Absprache möglich und ist entsprechend zu vergüten.
  1. Der Pensionspreis des Tieres ist bis zum gemeldeten Abholtermin im Voraus zu bezahlen.
  2. Der Vertragspartner hat sich zu vergewissern, dass das in Pflege gegebene Tier gesund und jährlich voll wirksam schutzgeimpft ist. Bei Hunden sind folgende Impfungen durchzuführen: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Die Impfung gegen Zwingerhusten wird empfohlen. Der Impfausweis ist zu jedem Aufenthalt mitzubringen. Ferner müssen die Tiere frei von Flöhen und Würmern sein. Eine gültige Entflohung und Entwurmung ist nachzuweisen.
  3. Sollte während des Aufenthaltes das Tier erkranken oder sich verletzen, so ist die Tierpension-Dahlhaus berechtigt, alle Maßnahmen einzuleiten, die sie für erforderlich hält. Die dadurch entstehenden Aufwendungen (Tierarztkosten u. Fahrtkosten) sind bei Abholung des Tieres zu begleichen.
  4. Zur Rückgabe des Tieres ist die Tierpension-Dahlhaus erst dann verpflichtet, wenn der Vertragspartner die vereinbarte Vergütung und eventuelle Aufwendungen beglichen hat.
  5. Sollte es zu einer ungewollten Paarung kommen, haftet die Tierpension-Dahlhaus für deren Folgen nicht.
  6. Bei Verlust des Tieres bestehen keine Ersatzansprüche.